Behandlung
Welche Gründe kann es für eine Psychotherapie geben?
- Anpassungsprobleme
- Reaktionen nach traumatischen und belastenden Erlebnissen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- ADHS
- Einnässen (Enuresis)
- Einkoten (Enkopresis)
- Zwänge
- Schulverweigerung
- Schlafstörungen und Albträume
- Ess
Wenn hier die Probleme, die Sie bzw. Dich beschäftigen, nicht auftauchen, lohnt es sich nachzufragen!
Ablauf
Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie sich bzw. kannst Du dich entweder telefonisch oder schriftlich (per eMail) an mich wenden.
In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen. Sie können mir Ihr bzw. Du kannst mir dein Anliegen schildern, offene Fragen, Wünsche und Erwartungen ansprechen. Anschließend besprechen wir ein mögliches weiteres Vorgehen.
Im Weiteren können sogenannte „Probatorische Stunden“ folgen. Diese dienen einer Art Orientierung. Worum geht es genau in der Psychotherapie? Was sind Deine bzw. Ihre Ziele? Wie sieht der Behandlungsplan aus? Wie ist meine Arbeitsweise? Können sowohl das Kind, der*die Jugendliche und die Eltern sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen?
Nach den Probatorischen Stunden kann ein Antrag für eine Psychotherapie gestellt werden.
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene findet gewöhnlich einmal wöchentlich statt und dauert 50 Minuten. In allen Phasen der Psychotherapie werden die Eltern und Bezugspersonen regelmäßig mit in die Behandlung einbezogen.
Kosten / Finanzierung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen mittels der Krankenkassenkarte abgerechnet.
Private Krankenversicherungen und Beihilfen
Übernehmen in der Regel die Kosten für die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Das Honorar richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob eine Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie enthalten ist.
KJHG-Therapien
Eine Psychotherapie kann auch nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (SGB VIII) finanziert werden. Einleitung und Kostenübernahme erfolgen im Rahmen der Hilfeplanung durch das Jugendamt. Durch einen Trägervertrag mit der Senatsverwaltung kann ich Therapie nach KJHG in meiner Praxis durchführen.
Weitere wichtige Informationen über die psychotherapeutische Versorgung finden Sie in dieser Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.